| 1. Gebot |
Die Frau eines Feuerwehrmannes hat sich stets feuerwehrhörig
zu verhalten! |
| 2. Gebot |
Die Frau hat dafür zu sorgen, dass der Mann pünktlich
und regelmäßig zur Feuerwehrübung erscheint! |
| 3. Gebot |
Wenn sich der Mann nach der Übung noch im Kameradenkreis
aufhält und dadurch verspätet nach Hause kommt, darf er nicht mit Schimpfworten
empfangen werden, denn auch diese Übungen sind ein Teil des Feuerwehrdienstes.
|
| 4. Gebot |
Die Feuerwehruniform ist stets im reinlichen Zustand
zu verwahren und so bereitzuhalten, dass sie jederzeit griffbereit ist!
|
| 5. Gebot |
Bei einem Alarm hat die Frau noch rascher aufzustehen
als der Mann, demselben die Kleidungsstücke zu reichen und die Tür aufzuhalten,
damit er schnellstens zum Feuerwehrhaus kommt. |
| 6. Gebot |
Die Stiefel sind dem Mann eventuell im Laufschritt nachzutragen,
damit er nicht in Strümpfen zum Einsatzort kommt. |
| 7. Gebot |
Das Liegen auf dem Zipfel des Nachthemdes vom Manne oder
das Festhalten am Schlafanzug ist bei Feueralarm strengstens verboten und
kann eine Bestrafung nach sich ziehen, wenn der Mann zu spät zum Feuerwehrhaus
kommt! |
| 8. Gebot |
Wenn der Mann nass und durchgefroren vom Einsatz nach
Hause kommt, ist das Bett gut vorzuwärmen, damit der Mann sich nicht erkältet. |
| 9. Gebot |
Die vom Feuerwehrdienst verschmutzten Kleider sind gewissenhaft
und ohne Murren zu reinigen, denn sie sind das Ehrenkleid des Feuerwehrmannes.
Als Gegenleistung kann die Frau eine Anzahl Küsse oder das Reinigen ihrer
Schuhe verlangen! |
| 10. Gebot |
Sämtliche Gebote sind genau zu befolgen und nach 25 Jahren
hat die Feuerwehrfrau eine Ehrenurkunde für gewissenhafte Pflichterfüllung
von der Feuerwehr zu erwarten! |